Rechtsprechung
LG Erfurt, 29.02.2008 - 2 T 318/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Erfurt, 29.05.2007 - 14 C 194/07
- LG Erfurt, 29.02.2008 - 2 T 318/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.05.1991 - VIII ZR 38/90
Formularklauseln in Wohnungsmietvertrag
Auszug aus LG Erfurt, 29.02.2008 - 2 T 318/07
Denn entgegen dem Beschwerdevorbringen verstößt die im Vertrag erfolgte Abbedingung der Regelung des § 568 BGB a.F. (§ 545 BGB n.F.), welche grundsätzlich zulässig ist (vgl. BGH ZMR 66, 241; NJW 91, 1750), nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 BGB . - OLG Rostock, 29.05.2006 - 3 U 167/05
Formularmäßige Abbedingung der Verlängerung eines Mietvertrages
Auszug aus LG Erfurt, 29.02.2008 - 2 T 318/07
Der vom Amtsgericht insoweit herangezogenen Rechtsprechung des OLG Rostock (vgl. NJW 06, 3217) ist zu folgen, wonach eine Klausel, die sich auf ein für jedermann einsehbaren Gesetzestext bezieht, nicht gegen das Transparenzgebot verstößt.
- BGH, 02.05.2012 - XII ZR 88/10
Wohnraummiete: Umlegung der Betriebskosten auf Grund Vereinbarung der Zahlung …
Ob § 568 BGB aF, auf den im Mietvertrag lediglich verwiesen wird, rechtswirksam abbedungen wurde (bejahend für den Fall, dass ein Formularvertrag nur die Verweisung auf die nicht abgedruckte Norm enthält: OLG Rostock NJW 2006, 3217; LG Erfurt WuM 2008, 283; Lammel WuM 2008, 659; verneinend OLG Schleswig NJW 1995, 2858, 2859; für den Fall, dass die infolge der Nichtgeltung der Bestimmung eintretende Rechtsfolge in einem Formularvertrag genannt wird, bejahend: BGH Urteil vom 15. Mai 1991 - VIII ZR 38/90 - NJW 1991, 1750, 1752), kann jedoch dahinstehen.